Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Beschreibung
Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).
Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.
Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Sozialhilfe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgabe:
-Beratung und Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung und deren Angehörige-
Der Sozialpsychiatrische Dienst ermöglicht Betroffenen sowie anderen Ratsuchenden eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte psychiatrische, soziale und gesundheitliche Unterstützung und Teilhabe.
Zielgruppen:
Der Sozialpsychiatrische Dienst kann in Anspruch genommen werden, wenn:
- eine psychischen Erkrankung oder Behinderung besteht
- eine Abhängigkeit, z.B. von Alkohol, Drogen oder Medikamenten besteht
- starke Ängste und/oder Depressionen auftreten
- Verzweiflung und Suizidgedanken auftreten
- Ihr seelisches Wohlbefinden durch schwere Lebenskrisen beeinträchtigt wird
- psychische Störungen im Alter auftreten
Sie als Angehörige, Partner, Nachbarn oder Arbeitskollegen Beratung und Hilfe für das Zusammenleben mit einer psychisch erkrankten Person benötigen
Leistungen für diesen Personenkreis:
- Beratung über Hilfs- und Unterstützungsangebote in Wohnortnähe, z.B. Kliniken, Fachärzte/ Psychotherapeuten, Ergotherapiepraxen, Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Vereine, Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten über Eingliederungshilfe
- Angehörigengruppe in der Dienststelle Geesthacht
- Beratung und Orientierungshilfe bei Alltagsschwierigkeiten, z.B. mit Ämtern, Behörden, Finanzen
- Beratung und Begleitung in besonders schwierigen Lebenssituationen, z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit
- Krisenintervention ggf. Vermittlung in eine psychiatrische Klinik
- Ermittlung des Unterstützungsbedarfes und ggf. Vermittlung in eine geeignete Hilfe
- Teilhabeplanung im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Vernetzung und Koordination der psychiatrischen Hilfsangebote
Die Hilfen können auch aufsuchend angeboten werden.
An wen muss ich mich wenden?Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- persönliche Gespräche nach Vereinbarung.
Die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte der Kreiskarte. Für dringende psychiatrische Notfälle außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den Sozialpsychiatrischen Krisendienst über die Regionalleitstelle (04541-19222).
Hilfeplan-/TeilhabeplanverfahrenDie detaillierte Beschreibung zum Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren im Kreis Herzogtum Lauenburg entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
- Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren
Die schematischen Darstellungen zu den Prozessketten im Teilhabeplanverfahren finden Sie in den nachfolgenden Links:
- Erstantrag
- Verlängerungsantrag
- Teamleitung:
Herr Adelmeyer
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Dipl-Sozialpädagoge, Fachgebietsleiter
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-19
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.25
- Sekretariat Geesthacht:
Frau Friedrich
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Verwaltunsangestellte
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-18
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
- Sachbearbeitung in Geesthacht:
Herr Franken
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Sozialpsychiatrischer Dienst
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-17
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.26
Herr N. Schulze
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Dipl-Sozialpädagoge
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
(04152) 8098-870
Fax:
(04152) 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.26
- Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst in Geesthacht:
Frau Gundlach
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-27
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.24
- Sekretariat Ratzeburg:
Frau Bretthauer
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Verwaltungsangestellte
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
04541 888-382
Fax:
04541 888-162
E-Mail:
Raum:
018
Frau Pütter
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Vewaltungsangestellte
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
04541 888-331
Fax:
04541 888-163
E-Mail:
Raum:
110
- Sachbearbeitung in Ratzeburg:
Frau Hirsch
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
pädagogische Mitarbeiterin
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
04541 888-376
Fax:
04541 888-163
E-Mail:
Raum:
114
Frau Spies
Fachdienst Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss und Betreuung
-Betreuungsamt-
Schmilauer Str. 66
23879 Mölln
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Telefon:
04542 82294-14
Fax:
04542 88294-20
E-Mail:
Raum:
28
Herr Vagedes
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Sozialpsychiatrischer Dienst
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
(04541) 888 - 397
Fax:
(04541) 888 - 163
E-Mail:
Raum:
109
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Sozialhilfe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgabe:
-Beratung und Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung und deren Angehörige-
Der Sozialpsychiatrische Dienst ermöglicht Betroffenen sowie anderen Ratsuchenden eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte psychiatrische, soziale und gesundheitliche Unterstützung und Teilhabe.
Zielgruppen:
Der Sozialpsychiatrische Dienst kann in Anspruch genommen werden, wenn:
- eine psychischen Erkrankung oder Behinderung besteht
- eine Abhängigkeit, z.B. von Alkohol, Drogen oder Medikamenten besteht
- starke Ängste und/oder Depressionen auftreten
- Verzweiflung und Suizidgedanken auftreten
- Ihr seelisches Wohlbefinden durch schwere Lebenskrisen beeinträchtigt wird
- psychische Störungen im Alter auftreten
Sie als Angehörige, Partner, Nachbarn oder Arbeitskollegen Beratung und Hilfe für das Zusammenleben mit einer psychisch erkrankten Person benötigen
Leistungen für diesen Personenkreis:
- Beratung über Hilfs- und Unterstützungsangebote in Wohnortnähe, z.B. Kliniken, Fachärzte/ Psychotherapeuten, Ergotherapiepraxen, Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Vereine, Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten über Eingliederungshilfe
- Angehörigengruppe in der Dienststelle Geesthacht
- Beratung und Orientierungshilfe bei Alltagsschwierigkeiten, z.B. mit Ämtern, Behörden, Finanzen
- Beratung und Begleitung in besonders schwierigen Lebenssituationen, z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit
- Krisenintervention ggf. Vermittlung in eine psychiatrische Klinik
- Ermittlung des Unterstützungsbedarfes und ggf. Vermittlung in eine geeignete Hilfe
- Teilhabeplanung im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Vernetzung und Koordination der psychiatrischen Hilfsangebote
Die Hilfen können auch aufsuchend angeboten werden.
An wen muss ich mich wenden?Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- persönliche Gespräche nach Vereinbarung.
Die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte der Kreiskarte. Für dringende psychiatrische Notfälle außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den Sozialpsychiatrischen Krisendienst über die Regionalleitstelle (04541-19222).
Hilfeplan-/TeilhabeplanverfahrenDie detaillierte Beschreibung zum Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren im Kreis Herzogtum Lauenburg entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
- Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren
Die schematischen Darstellungen zu den Prozessketten im Teilhabeplanverfahren finden Sie in den nachfolgenden Links:
- Erstantrag
- Verlängerungsantrag
- Teamleitung:
Herr Adelmeyer
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Dipl-Sozialpädagoge, Fachgebietsleiter
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-19
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.25
- Sekretariat Geesthacht:
Frau Friedrich
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Verwaltunsangestellte
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-18
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
- Sachbearbeitung in Geesthacht:
Herr Franken
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Sozialpsychiatrischer Dienst
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-17
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.26
Herr N. Schulze
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Dipl-Sozialpädagoge
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
(04152) 8098-870
Fax:
(04152) 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.26
- Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst in Geesthacht:
Frau Gundlach
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst
Otto-Brügmann-Straße 8
21502 Geesthacht
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Telefon:
04152 8098-27
Fax:
04152 8098-25
E-Mail:
Raum:
1.24
- Sekretariat Ratzeburg:
Frau Bretthauer
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Verwaltungsangestellte
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
04541 888-382
Fax:
04541 888-162
E-Mail:
Raum:
018
Frau Pütter
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Vewaltungsangestellte
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
04541 888-331
Fax:
04541 888-163
E-Mail:
Raum:
110
- Sachbearbeitung in Ratzeburg:
Frau Hirsch
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
pädagogische Mitarbeiterin
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
04541 888-376
Fax:
04541 888-163
E-Mail:
Raum:
114
Frau Spies
Fachdienst Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss und Betreuung
-Betreuungsamt-
Schmilauer Str. 66
23879 Mölln
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Telefon:
04542 82294-14
Fax:
04542 88294-20
E-Mail:
Raum:
28
Herr Vagedes
Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
Sozialpsychiatrischer Dienst
Barlachstraße 4
23909 Ratzeburg
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Telefon:
(04541) 888 - 397
Fax:
(04541) 888 - 163
E-Mail:
Raum:
109
Ansprechpartner
Fachdienst 250 Eingliederungshilfe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Teilhabeplaner*innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe sind häufig im Außendienst. Vereinbaren Sie für Beratungen daher unbedingt einen Termin. Die Beratung kann aufsuchend bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung stattfinden. Am Standort Ratzeburg in der Barlachstraße 2 stehen in der Besuchergarage kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Über weitere Parkmöglichkeiten in der Ratzeburger Innenstadt informiert die Stadt Ratzeburg hier . Eine Übersicht über Parkplätze am Standort Schwarzenbek in der Meiereistraße 3 finden Sie hier . Wo Sie am Standort Geesthacht in der Otto-Brügmann-Straße 8 parken können, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht. 28.07.2020
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 888-382
E-Mail: Eingliederungshilfe@Kreis-RZ.de
Kontaktperson
Frau Bretthauer (Teamassistenz)
Frau Kendziorra (Teamassistenz)
Frau G. Schulze (Teamassistenz)
Frau Kawski (Teamassistenz)
Frau Scheffler (Teamassistenz)
Telefon Festnetz: 04152 8098-18
E-Mail: scheffler@kreis-rz.de
Amt Sandesneben-Nusse - Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Flint
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Fax: 04536 1500-500
Telefon Festnetz: 04536 1500-114
E-Mail: flint@amt-sn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel
- Nachweis über die Behinderung,
- sämtliche Einkommensnachweise,
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).
Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Eingliederung, Hilfe in besonderen Lebenslagen