Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Gewährung

    Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen

    Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.

    Beschreibung

    Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

    Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

    Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

    Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.

    Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Sozialhilfe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

    Fachdienst Eingliederungshilfe- und Gesundheitshilfe
    Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgabe:

    -Beratung und Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung und deren Angehörige- 

    Der Sozialpsychiatrische Dienst ermöglicht Betroffenen sowie anderen Ratsuchenden eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte psychiatrische, soziale und gesundheitliche Unterstützung und Teilhabe.


     
      Zielgruppen:

    Der Sozialpsychiatrische Dienst kann in Anspruch genommen werden, wenn:

    • eine psychischen Erkrankung oder Behinderung besteht
    • eine Abhängigkeit, z.B. von Alkohol, Drogen oder Medikamenten besteht
    • starke Ängste und/oder Depressionen auftreten
    • Verzweiflung und Suizidgedanken auftreten
    • Ihr seelisches Wohlbefinden durch schwere Lebenskrisen beeinträchtigt wird
    • psychische Störungen im Alter auftreten

    Sie als Angehörige, Partner, Nachbarn oder Arbeitskollegen Beratung und Hilfe für das Zusammenleben mit einer psychisch erkrankten Person benötigen


     
      Leistungen für diesen Personenkreis:
    • Beratung über Hilfs- und Unterstützungsangebote in Wohnortnähe, z.B. Kliniken, Fachärzte/ Psychotherapeuten, Ergotherapiepraxen, Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Vereine, Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten über Eingliederungshilfe
    • Angehörigengruppe in der Dienststelle Geesthacht
    • Beratung und Orientierungshilfe bei Alltagsschwierigkeiten, z.B. mit Ämtern, Behörden, Finanzen
    • Beratung und Begleitung in besonders schwierigen Lebenssituationen, z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit
    • Krisenintervention ggf. Vermittlung in eine psychiatrische Klinik
    • Ermittlung des Unterstützungsbedarfes und ggf. Vermittlung in eine geeignete Hilfe
    • Teilhabeplanung im Rahmen der Eingliederungshilfe
    • Vernetzung und Koordination der psychiatrischen Hilfsangebote 

    Die Hilfen können auch aufsuchend angeboten werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Telefonische Erreichbarkeit:

    • Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
    • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • persönliche Gespräche nach Vereinbarung.

    Die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte der Kreiskarte. Für dringende psychiatrische Notfälle außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den Sozialpsychiatrischen Krisendienst über die Regionalleitstelle (04541-19222).

    Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren

    Die detaillierte Beschreibung zum Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren im Kreis Herzogtum Lauenburg entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
    - Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren

     

    Prozessketten im Teilhabeplanverfahren

    Die schematischen Darstellungen zu den Prozessketten im Teilhabeplanverfahren finden Sie in den nachfolgenden Links:
    - Erstantrag
    - Verlängerungsantrag
     
     

    Ansprechpartner/innen:
     
    • Teamleitung:    

    Herr Adelmeyer
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Dipl-Sozialpädagoge, Fachgebietsleiter
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
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    Telefon:

    04152 8098-19


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.25



    • Sekretariat Geesthacht: 

    Frau Friedrich
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Verwaltunsangestellte
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
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    Telefon:

    04152 8098-18


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden



    • Sachbearbeitung in Geesthacht:  

    Herr Franken
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Sozialpsychiatrischer Dienst
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
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    Telefon:

    04152 8098-17


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.26



    Herr N. Schulze
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Dipl-Sozialpädagoge
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
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    Telefon:

    (04152) 8098-870


    Fax:

    (04152) 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.26



    • Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst in Geesthacht:

    Frau Gundlach
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
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    Telefon:

    04152 8098-27


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.24



    • Sekretariat Ratzeburg:   

    Frau Bretthauer
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Verwaltungsangestellte
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
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    Telefon:

    04541 888-382


    Fax:

    04541 888-162


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    018



    Frau Pütter
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Vewaltungsangestellte
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
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    Telefon:

    04541 888-331


    Fax:

    04541 888-163


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    110



    • Sachbearbeitung in Ratzeburg:

    Frau Hirsch
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    pädagogische Mitarbeiterin
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
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    Telefon:

    04541 888-376


    Fax:

    04541 888-163


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    114



    Frau Spies
    Fachdienst Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss und Betreuung
    -Betreuungsamt-
    Schmilauer Str. 66
    23879 Mölln
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    Telefon:

    04542 82294-14


    Fax:

    04542 88294-20


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    28



    Herr Vagedes
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Sozialpsychiatrischer Dienst
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
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    Telefon:

    (04541) 888 - 397


    Fax:

    (04541) 888 - 163


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    109



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Sozialhilfe: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

    Fachdienst Eingliederungshilfe- und Gesundheitshilfe
    Sozialpsychiatrischer Dienst Aufgabe:

    -Beratung und Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und seelischer Behinderung und deren Angehörige- 

    Der Sozialpsychiatrische Dienst ermöglicht Betroffenen sowie anderen Ratsuchenden eine auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte psychiatrische, soziale und gesundheitliche Unterstützung und Teilhabe.


     
      Zielgruppen:

    Der Sozialpsychiatrische Dienst kann in Anspruch genommen werden, wenn:

    • eine psychischen Erkrankung oder Behinderung besteht
    • eine Abhängigkeit, z.B. von Alkohol, Drogen oder Medikamenten besteht
    • starke Ängste und/oder Depressionen auftreten
    • Verzweiflung und Suizidgedanken auftreten
    • Ihr seelisches Wohlbefinden durch schwere Lebenskrisen beeinträchtigt wird
    • psychische Störungen im Alter auftreten

    Sie als Angehörige, Partner, Nachbarn oder Arbeitskollegen Beratung und Hilfe für das Zusammenleben mit einer psychisch erkrankten Person benötigen


     
      Leistungen für diesen Personenkreis:
    • Beratung über Hilfs- und Unterstützungsangebote in Wohnortnähe, z.B. Kliniken, Fachärzte/ Psychotherapeuten, Ergotherapiepraxen, Selbsthilfegruppen, ehrenamtliche Vereine, Wohn-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten über Eingliederungshilfe
    • Angehörigengruppe in der Dienststelle Geesthacht
    • Beratung und Orientierungshilfe bei Alltagsschwierigkeiten, z.B. mit Ämtern, Behörden, Finanzen
    • Beratung und Begleitung in besonders schwierigen Lebenssituationen, z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit
    • Krisenintervention ggf. Vermittlung in eine psychiatrische Klinik
    • Ermittlung des Unterstützungsbedarfes und ggf. Vermittlung in eine geeignete Hilfe
    • Teilhabeplanung im Rahmen der Eingliederungshilfe
    • Vernetzung und Koordination der psychiatrischen Hilfsangebote 

    Die Hilfen können auch aufsuchend angeboten werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Telefonische Erreichbarkeit:

    • Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr
    • Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    • persönliche Gespräche nach Vereinbarung.

    Die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte der Kreiskarte. Für dringende psychiatrische Notfälle außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den Sozialpsychiatrischen Krisendienst über die Regionalleitstelle (04541-19222).

    Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren

    Die detaillierte Beschreibung zum Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren im Kreis Herzogtum Lauenburg entnehmen Sie bitte dem folgenden Link:
    - Hilfeplan-/Teilhabeplanverfahren

     

    Prozessketten im Teilhabeplanverfahren

    Die schematischen Darstellungen zu den Prozessketten im Teilhabeplanverfahren finden Sie in den nachfolgenden Links:
    - Erstantrag
    - Verlängerungsantrag
     
     

    Ansprechpartner/innen:
     
    • Teamleitung:    

    Herr Adelmeyer
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Dipl-Sozialpädagoge, Fachgebietsleiter
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
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    Telefon:

    04152 8098-19


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.25



    • Sekretariat Geesthacht: 

    Frau Friedrich
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Verwaltunsangestellte
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
    Auf Karte anzeigen

    Telefon:

    04152 8098-18


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden



    • Sachbearbeitung in Geesthacht:  

    Herr Franken
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Sozialpsychiatrischer Dienst
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
    Auf Karte anzeigen

    Telefon:

    04152 8098-17


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.26



    Herr N. Schulze
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Dipl-Sozialpädagoge
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
    Auf Karte anzeigen

    Telefon:

    (04152) 8098-870


    Fax:

    (04152) 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.26



    • Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst in Geesthacht:

    Frau Gundlach
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Ärztin im Sozialpsychiatrischen Dienst
    Otto-Brügmann-Straße 8
    21502 Geesthacht
    Auf Karte anzeigen

    Telefon:

    04152 8098-27


    Fax:

    04152 8098-25


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    1.24



    • Sekretariat Ratzeburg:   

    Frau Bretthauer
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Verwaltungsangestellte
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
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    Telefon:

    04541 888-382


    Fax:

    04541 888-162


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    018



    Frau Pütter
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Vewaltungsangestellte
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
    Auf Karte anzeigen

    Telefon:

    04541 888-331


    Fax:

    04541 888-163


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    110



    • Sachbearbeitung in Ratzeburg:

    Frau Hirsch
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    pädagogische Mitarbeiterin
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
    Auf Karte anzeigen

    Telefon:

    04541 888-376


    Fax:

    04541 888-163


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    114



    Frau Spies
    Fachdienst Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss und Betreuung
    -Betreuungsamt-
    Schmilauer Str. 66
    23879 Mölln
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    Telefon:

    04542 82294-14


    Fax:

    04542 88294-20


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    28



    Herr Vagedes
    Fachdienst Eingliederungs- und Gesundheitshilfe
    Sozialpsychiatrischer Dienst
    Barlachstraße 4
    23909 Ratzeburg
    Auf Karte anzeigen

    Telefon:

    (04541) 888 - 397


    Fax:

    (04541) 888 - 163


    E-Mail:

    E-Mail versenden


    Raum:

    109



    Ansprechpartner

    Fachdienst 250 Eingliederungshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 2

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Die Teilhabeplaner*innen des Fachdienstes Eingliederungshilfe sind häufig im Außendienst. Vereinbaren Sie für Beratungen daher unbedingt einen Termin. Die Beratung kann aufsuchend bei Ihnen zu Hause oder in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung stattfinden. Am Standort Ratzeburg in der Barlachstraße 2 stehen in der Besuchergarage kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Über weitere Parkmöglichkeiten in der Ratzeburger Innenstadt informiert die Stadt Ratzeburg hier . Eine Übersicht über Parkplätze am Standort Schwarzenbek in der Meiereistraße 3 finden Sie hier . Wo Sie am Standort Geesthacht in der Otto-Brügmann-Straße 8 parken können, entnehmen Sie bitte dieser Übersicht. 28.07.2020

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-382

    E-Mail: Eingliederungshilfe@Kreis-RZ.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel

    • Nachweis über die Behinderung,
    • sämtliche Einkommensnachweise,
    • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).

    Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Hilfe in besonderen Lebenslagen, Eingliederung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English