Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung

    Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung

    Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

    Beschreibung

    Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und dass die Arbeitsbedingungen sie nicht in ihrer Gesundheit gefährden. Er muss daher eine Reihe von rechtlichen Vorschriften beachten. Insbesondere hat er zu ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung). Solche Gefährdungen können zum Beispiel in der Art des Werkzeugs liegen, zum Beispiel Schnittverletzungen bei einem Messer. Sie können aber auch durch den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen wie Lösungsmitteln bedingt sein oder durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes hervorgerufen werden, beispielsweise wenn die Beleuchtung schlecht ist oder Stolpergefahren bestehen.

    Bei seiner Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sein können und er sie deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen darf.

    In jedem Fall müssen Länge und Lage von Arbeitszeit und Pausen in die Betrachtung einbezogen werden: Zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Schichtarbeit können zu erhöhten Unfallgefahren oder gesundheitlichen Störungen führen. Das gilt in Betrieben und auf Baustellen sowie für die Arbeitsplätze von Fahrern im Güter- oder Personenverkehr.

    Zuständigkeit

    An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK). Die Fachaufsicht über die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord übt das Referat Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Prävention in der Arbeitswelt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
    des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) aus.

    Ansprechpartner

    Amt Trittau

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 5

    22946 Trittau

    Öffnungszeiten

    Wir haben nach vorheriger Terminvereinbarung gern für Sie geöffnet. Bitte wenden Sie sich für einen Termin zunächst an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter/in. Die Kontaktdaten finden Sie unter "Was erledige ich wo". Das Meldeamt erreichen Sie zur telefonischen Terminvereinbarung am besten täglich in der Zeit von 9.00 - 10.00 Uhr oder schreiben Sie dem Meldeamt eine E-Mail an EMA@Trittau.de. So erreichen Sie uns: Gemeinde Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau Telefon: 04154-80790 (Zentrale) Telefax: 04154-807975 E-Mail: Info@Trittau.de

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04154 8079

    Fax: 04154 8079-75

    E-Mail: info@trittau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Südeingang
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-5416

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 220040-650

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
    • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV),
    • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV),
    • Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
    • Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG),
    • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG),
    • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen

    • zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
    • zum Arbeitsschutz werdender Mütter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ),
    • zum Arbeitsschutz bei Jugendlichen und Kindern firnden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
    • zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Unfallverhütung, Gewerbeaufsicht, Nachtarbeit, Arbeitssicherheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de