Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung

    Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung

    Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

    Beschreibung

    Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und dass die Arbeitsbedingungen sie nicht in ihrer Gesundheit gefährden. Er muss daher eine Reihe von rechtlichen Vorschriften beachten. Insbesondere hat er zu ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung). Solche Gefährdungen können zum Beispiel in der Art des Werkzeugs liegen, zum Beispiel Schnittverletzungen bei einem Messer. Sie können aber auch durch den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen wie Lösungsmitteln bedingt sein oder durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes hervorgerufen werden, beispielsweise wenn die Beleuchtung schlecht ist oder Stolpergefahren bestehen.

    Bei seiner Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sein können und er sie deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen darf.

    In jedem Fall müssen Länge und Lage von Arbeitszeit und Pausen in die Betrachtung einbezogen werden: Zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Schichtarbeit können zu erhöhten Unfallgefahren oder gesundheitlichen Störungen führen. Das gilt in Betrieben und auf Baustellen sowie für die Arbeitsplätze von Fahrern im Güter- oder Personenverkehr.

    Zuständigkeit

    An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK). Die Fachaufsicht über die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord übt das Referat Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin, Prävention in der Arbeitswelt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
    des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) aus.

    Ansprechpartner

    Stadt Schleswig - Sachgebiet Arbeitsschutz / Gesundheitsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 1

    24837 Schleswig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das  Einwohnermeldeamt , das  Standesamt  und für  Gewerbeangelegenheiten  einen   Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere  Online-Terminvergabe  vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Webservice, Stadt Schleswig)

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: Lorentzen, Nina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Behindertenparkplatz: Südeingang
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Gablenzbrücke, Gablenzstraße (Hörnbad)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-5416

    E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

    De-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 12.10.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    Fax: 0431 220040-650

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
    • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV),
    • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV),
    • Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
    • Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG),
    • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG),
    • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen

    • zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
    • zum Arbeitsschutz werdender Mütter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ),
    • zum Arbeitsschutz bei Jugendlichen und Kindern firnden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
    • zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gewerbeaufsicht, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Nachtarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)