Beratung zu Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber beantragen

    Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.

    Beschreibung

    Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten bei der Arbeit keine Unfälle erleiden und dass die Arbeitsbedingungen sie nicht in ihrer Gesundheit gefährden. Er muss daher eine Reihe von rechtlichen Vorschriften beachten. Insbesondere hat er zu ermitteln, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen konkret gegeben sein können (Gefährdungsbeurteilung). Solche Gefährdungen können zum Beispiel in der Art des Werkzeugs liegen, zum Beispiel Schnittverletzungen bei einem Messer. Sie können aber auch durch den Umgang mit bestimmten gefährlichen Stoffen wie Lösungsmitteln bedingt sein oder durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes hervorgerufen werden, beispielsweise wenn die Beleuchtung schlecht ist oder Stolpergefahren bestehen.

    Bei seiner Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber auch berücksichtigen, dass bestimmte Personengruppen wie Jugendliche oder Schwangere besonders gefährdet sein können und er sie deshalb mit bestimmten Arbeiten nicht beschäftigen darf.

    In jedem Fall müssen Länge und Lage von Arbeitszeit und Pausen in die Betrachtung einbezogen werden: Zu lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen oder Schichtarbeit können zu erhöhten Unfallgefahren oder gesundheitlichen Störungen führen. Das gilt in Betrieben und auf Baustellen sowie für die Arbeitsplätze von Fahrern im Güter- oder Personenverkehr.

    Zuständigkeit

    An das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

    Ansprechpartner

    Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 7061

    24170 Kiel

    Hausanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Sozialministerium

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen - Hauptamt Lauenburgische Seen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fünfhausen 1

    23909 Ratzeburg

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    Hausanschrift

    Außenstelle des Amtes Lauenburgische Seen

    Am Torfmoor 2

    23627 Groß Grönau

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    Hausanschrift

    Bürgerbüro Sterley im Kulturzentrum "Alte Schule"

    Alte Dorfstraße 35

    23883 Sterley

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    Öffnungszeiten

    Amtsverwaltung in Ratzeburg Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung  Außenstelle Groß Grönau Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Fr. geschlossen sowie nach Vereinbarung  Bürgerbüro Sterley Mo. geschlossen Di. 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. geschlossen Fr. 9:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung       Am 24.12. und 31.12. ist die Amtsverwaltung, das Bürgerbüro in Sterley ist zusätzlich am 02.01.2026, geschlossen. ; Amtsverwaltung in Ratzeburg Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung  Außenstelle Groß Grönau Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Fr. geschlossen sowie nach Vereinbarung  Bürgerbüro Sterley Mo. geschlossen Di. 9:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mi. geschlossen Do. geschlossen Fr. 9:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung       Am 24.12. und 31.12. ist die Amtsverwaltung, das Bürgerbüro in Sterley ist zusätzlich am 02.01.2026, geschlossen.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2010

    Technisch geändert am 15.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Kiel

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    Fax: 0431 220040-650

    E-Mail: arbeitsschutz@lasg.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010

    Technisch geändert am 08.07.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    • Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG),
    • Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV),
    • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV),
    • Arbeitszeitgesetz (ArbZG),
    • Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG),
    • Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG),
    • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen

    • zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
    • zum Arbeitsschutz werdender Mütter finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ ),
    • zum Arbeitsschutz bei Jugendlichen und Kindern firnden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
    • zu Lenk- und Ruhezeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 12.09.2025

    Stichwörter

    Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsicht, Unfallverhütung, Nachtarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020