• Pellworm (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin / Podologe Erteilung

Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Berufsbezeichnungen in Gesundheitsfachberufen (z. B. Ergotherapeut, Logopäde), bedürfen einer Erlaubnis.

Beschreibung

Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

  • Altenpflegerin / Altenpfleger,
  • Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer,
  • Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer,
  • Diätassistentin / Diätassistent,
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger,
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
  • Logopädin / Logopäde,
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister,
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (ausl. Anerkennung),
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (ausländische Anerkennung),
  • Orthoptistin / Orthoptist,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent,
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut,
  • Podologin / Podologe und
  • Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (früher: Rettungsassistentin / Rettungsassistent).
  • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäte

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).

Ansprechpartner

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) – SG 21/Gesundheitsberufe

Adresse

Hausanschrift

Muhliusstraße 38

24103 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49431 988 9761

E-Mail: gesundheitsberufe@shibb.landsh.de

Internet

Stichwörter

SHIBB

Version

Technisch erstellt am 26.08.2024

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.

Formulare

Formloser Antrag.

Voraussetzungen

Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

  • den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein oder
  • einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
  • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Keine

Kosten

  • Für die Ablegung der in den jeweiligen Berufsgesetzen vorgeschriebenen Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro,
  • bei Anerkennung von Auslandsabschlüssen wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 bis 225,00 Euro

gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MWVATT am 15.12.2021

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020