Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Podologin / Podologe Erteilung

    Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

    Berufsbezeichnungen in Gesundheitsfachberufen (z. B. Ergotherapeut, Logopäde), bedürfen einer Erlaubnis.

    Beschreibung

    Wer eine Berufsbezeichnung in einem der nachfolgenden Gesundheitsfachberufe führen will, benötigt eine Erlaubnis:

    • Altenpflegerin / Altenpfleger,
    • Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer,
    • Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer,
    • Diätassistentin / Diätassistent,
    • Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
    • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger,
    • Pflegefachfrau / Pflegefachmann
    • Logopädin / Logopäde,
    • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister,
    • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent (ausl. Anerkennung),
    • Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent,
    • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik (ausländische Anerkennung),
    • Orthoptistin / Orthoptist,
    • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent,
    • Physiotherapeutin / Physiotherapeut,
    • Podologin / Podologe und
    • Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter (früher: Rettungsassistentin / Rettungsassistent).
    • Rettungssanitäterin / Rettungssanitäte

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB Landesamt).

    Ansprechpartner

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Muhliusstraße 38

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Es stehen kostenpflichtige öffentliche Parkplätze zur Verfügung.
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 988-9800

    E-Mail: Poststelle@shibb.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    SHIBB

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Da unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle (SHIBB Landesamt) in Verbindung zu setzen.

    Formulare

    Formloser Antrag.

    Voraussetzungen

    Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese sind:

    • den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein oder
    • einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
    • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    • Für die Ablegung der in den jeweiligen Berufsgesetzen vorgeschriebenen Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro,
    • bei Anerkennung von Auslandsabschlüssen wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 bis 225,00 Euro

    gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MWVATT am 15.12.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de