Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztinnen / Amtsärzte sind Ärztinnen / Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.

    Beschreibung

    Die Kreise und kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst (Öffentlichen Gesundheitsdienst) einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Schleswig-Holstein alle Ärztinnen/Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher hingegen bezeichnete man üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin/Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist unter anderem, dass sich Amtsärztinnen/Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen.

    Amtsärztinnen/Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst,
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe,
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten,
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst,
    • Begutachtungen nach dem SGB XII,
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes,
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte,
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden,
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen,
    • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    • Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen,
    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen,
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung,
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihren Kreis oder ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

    Ansprechpartner

    Amt für Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 17-18

    24306 Plön

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4522 743531

    Fax: +49 4522 743467

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ploen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2013 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Webservice, Kreis Plön)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VerwGebVO.

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß Gebührensatzung der Kreise und kreisfreien Städte beziehungsweise gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständiege Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (MJG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)