Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztliche Untersuchung

    Amtsärztinnen / Amtsärzte sind Ärztinnen / Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind.

    Beschreibung

    Die Kreise und kreisfreien Städte sind dazu verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes einen medizinischen Fachdienst (Öffentlichen Gesundheitsdienst) einzurichten. Als Amtsärztinnen und Amtsärzte gelten in Schleswig-Holstein alle Ärztinnen/Ärzte, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind und eine spezielle Weiterbildung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens absolviert haben. (Früher hingegen bezeichnete man üblicherweise die ärztliche Leitung der kommunalen Gesundheitsbehörden als Amtsärztin/Amtsarzt.)

    Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig werden sie auch beauftragt, wenn dies nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist. Grund ist unter anderem, dass sich Amtsärztinnen/Amtsärzte durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen.

    Amtsärztinnen/Amtsärzte nehmen weitere Tätigkeiten wahr, etwa in den Bereichen der Gesundheitsprävention, des Infektionsschutzes und der Umwelthygiene. Sie werden sowohl im Auftrage anderer Behörden als auch von Privatpersonen tätig.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Behörden:

    • Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst,
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe,
    • Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten,
    • Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst,
    • Begutachtungen nach dem SGB XII,
    • Feststellung der medizinischen Notwendigkeit von Heil- und Hilfsmitteln sowie von Heil- und Sanatoriumskuren für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes,
    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte,
    • Feststellung der Reisefähigkeit von Personen, zum Beispiel für Gerichte und Ausländerbehörden,
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen,
    • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI.

    Beispiele für amtsärztliche Tätigkeiten und Untersuchungen im Auftrag von Privatpersonen:

    • Studenten: Erlass der Studiengebühren aus gesundheitlichen Gründen,
    • Studenten: Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen,
    • Studenten: Verlängerung der Abgabefrist für die Diplomarbeit wegen einer Erkrankung,
    • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur für das Finanzamt.

    Hinweise für Kiel: Amtsarzt - Kiel

    Beim Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel gibt es einen Sozialärztlichen Dienst. Dieser wird ausschließlich im Auftrag anderer Ämter tätig und beurteilt die an ihn herangetragenen Sachverhalte aus medizinischer Sicht.

    So erstellt er für Kostenträger nach dem Sozialgesetzbuch XII und anderer Leistungsgesetze Beurteilungen zu sozialmedizinischen Fragen, beispielsweise Notwendigkeit von Hilfsmitteln, Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe oder Krankenkostzulagen.

    Das Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel bietet folgende Leistungen nicht an:

    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Informationen über zuständige Stellen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.

    Beim Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel gibt es einen Sozialärztlichen Dienst. Dieser wird ausschließlich im Auftrag anderer Ämter tätig und beurteilt die an ihn herangetragenen Sachverhalte aus medizinischer Sicht.

    So erstellt er für Kostenträger nach dem Sozialgesetzbuch XII und anderer Leistungsgesetze Beurteilungen zu sozialmedizinischen Fragen, beispielsweise Notwendigkeit von Hilfsmitteln, Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe oder Krankenkostzulagen.

    Das Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel bietet folgende Leistungen nicht an:

    • Beurteilung der Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit, Schuldfähigkeit, Arbeits-/Erwerbsfähigkeit, Betreuung im Rechtssinne für Gerichte
    • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Informationen über zuständige Stellen erhalten Sie bei der Bundesanstalt für Straßenwesen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihren Kreis oder ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Sachbereich Amtliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 18-24

    24103 Kiel

    Haus der Gesundheit

    Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 6
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
    Anzahl: 100
    Gebühren: ja

    alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags bis Donnerstags von 8 bis 16 Uhr Freitags von 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Stichwörter

    Amtsarzt, amtsärztlicher Dienst, amtsärztliches Gutachten, Betäubungsmittel, Gesundheitsamt, Leichenpass

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2009 (von: Andreas Michaelsen)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Lehmann, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
    • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VerwGebVO.

    Kosten

    Es können Gebühren gemäß Gebührensatzung der Kreise und kreisfreien Städte beziehungsweise gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständiege Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (MJG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)