Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Bauamt - Amt Nordstormarn
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein