Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Amt Bad Oldesloe-Land - Ordnungsabteilung 301
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Der Besucherparkplatz befindet sich vor dem Amtsgebäude
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Hinweise für Bad Oldesloe-Land: Winterdienst
Die Gemeinde hat eine Straßenreinigungssatzung erlassen, welche die Reinigung regelt.
Die Satzung können Sie auf der Homepage des Amtes Bad Oldesloe-Land einsehen, in dem Sie die Gemeinde anklicken und die Rubrik "Ortsrecht" anwählen.
Die Gemeinde hat eine Straßenreinigungssatzung erlassen, welche die Reinigung regelt.
Die Satzung können Sie auf der Homepage des Amtes Bad Oldesloe-Land einsehen, in dem Sie die Gemeinde anklicken und die Rubrik "Ortsrecht" anwählen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein