Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Öffentlicher Raum (Straßen, Wege, Tiefbau)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für einen Besuch im Rathaus ist ein Termin zwingend notwendig. Einen Termin können Sie online unterreinbek.de/termine vereinbaren.
Kontakt
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 040 72750-300
Herr Hofmann
Telefon Festnetz: 040 72750-348
Mitarbeiter/in
Telefon Festnetz: 040 72750-298
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein