Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Amt Kisdorf - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 9 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Winsener Straße, Kattendorf
Linien:- Bus: 7980
- Bus: 7977
- Bus: 7973
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04191 950674
E-Mail: bauen@amt-kisdorf.de
Kontaktperson
Frau I. Geier
Herr A. Kaaz
Herr A. Lattke
Herr H. Lewerenz
Herr D. Rickert
Frau A. Nenz
Herr M. Bode
Frau S. Steinhagen
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein