Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Stadt Kaltenkirchen - Fachbereich 7 - Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
November bis März: Montags, dienstags und donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr mittwochs: 07:00 - 13:00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags: 07:00 - 12:15  Uhr (nachmittags geschlossen) März bis Oktober: Montags und dienstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr donnerstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 15:45 Uhr mittwochs und freitags 06:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen)  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4191 959562
E-Mail: bauhof@kaltenkirchen.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein