Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Kaltenkirchen - Fachbereich 7 - Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Kieler Straße 61

    24568 Kaltenkirchen

    Öffnungszeiten

    November bis März: Montags, dienstags und donnerstags: 07:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr mittwochs: 07:00 - 13:00 Uhr (nachmittags geschlossen) freitags: 07:00 - 12:15 Uhr (nachmittags geschlossen) März bis Oktober: Montags und dienstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 16:00 Uhr donnerstags: 06:00 - 12:00 Uhr und 12:45 - 15:45 Uhr mittwochs und freitags 06:00 - 12:30 Uhr (nachmittags geschlossen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4191 959562

    E-Mail: bauhof@kaltenkirchen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de