Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Henstedt-Ulzburg
Regionalbahn: A1, A2, A3
Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr  Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
E-Mail: verkehr@henstedt-ulzburg.de
Internet
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Baubetriebshof
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein