Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Amt Kropp-Stapelholm - Fachbereich III - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Auf dem Marktplatz
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: Hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Kropp Schule/ZOB
Linien:- Bus: 772
- Bus: 771
- Bus: 680
- Bus: 725
- Bus: 726
- Bus: 774
- Bus: 678
- Bus: 676
- Bus: 677
- Bus: 681
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Hinweise für Kropp-Stapelholm: Winterdienst
Die Satzungen des Amtes Kropp-Stapelholm, der amtsangehörigen Gemeinden und des Schulverbandes Stapelholm erhalten Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein