Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Glücksburg (Ostsee) - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schinderdam 5

    24960 Glücksburg (Ostsee)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 - 12.30 Uhr Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr Mittwoch & Donnerstag geschlossen Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4631 45-1376

    Telefon Festnetz: +49 4631 45-0(Telefonzentrale)

    E-Mail: rathaus@gluecksburg.de

    Kontaktperson

    • Herr Egon Perschk
    • Frau Andrea Bauers

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de