Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Andreas Kock (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: +49 4340 409-001
E-Mail: a.kock@amt-achterwehr.de
Herr Marc Reiser
Telefon Festnetz: +49 4340 409-002
E-Mail: m.reiser@amt-achterwehr.de
Internet
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Christian Jöhnk (Abteilungsleiter)
Telefon Festnetz: +49 4340 409-101
E-Mail: c.joehnk@amt-achterwehr.de
Frau Ute Kasper
Telefon Festnetz: +49 4340 409-103
E-Mail: u.kasper@amt-achterwehr.de
Herr Roland Schwiersch
Telefon Festnetz: +49 4340 409-112
E-Mail: r.schwiersch@amt-achterwehr.de
Herr Marcel Hamann
Telefon Festnetz: +49 4340 409-111
E-Mail: m.hamann@amt-achterwehr.de
Herr Sebasitan Thoms
Telefon Festnetz: +49 4340 409-114
E-Mail: m.hamann@amt-achterwehr.de
Frau Finja Striezel (Sachbearbeiterin)
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein