Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Ansprechpartner

    Amt Pinnau

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstr. 60

    25462 Rellingen

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitagin der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr,Dienstagauch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,Mittwoch geschlossen.Außerhalb dieser Zeiten können Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Fax: 04101 7972-248

    Telefon Festnetz: 04101 7972-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de