Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Hinweise für Wedel: Winterdienst
Die Straßenreinigung ist seit je her eine Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt. Rechtliche Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wedel. Sie umfasst neben der Reinigung auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Die Satzung finden Sie auf www.wedel.de.
Zur Reinigung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet. Geh,- Radwege, Spielstraßen und Parkstreifen sind so oft wie erforderlich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu reinigen. Dies gilt jetzt besonders wegen des Laubes.
Genauere Informationen können Sie dem anliegenden Dokument "Informationen zum Winterdienst" entnehmen.
Die Straßenreinigung ist seit je her eine Verpflichtung der Bürgerinnen und Bürger einer Stadt. Rechtliche Grundlage bildet die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wedel. Sie umfasst neben der Reinigung auch die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte. Die Satzung finden Sie auf www.wedel.de.
Zur Reinigung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke verpflichtet. Geh,- Radwege, Spielstraßen und Parkstreifen sind so oft wie erforderlich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zu reinigen. Dies gilt jetzt besonders wegen des Laubes.
Genauere Informationen können Sie dem anliegenden Dokument "Informationen zum Winterdienst" entnehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Bauverwaltung und öffentliche Flächen - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kontakt
Formulare
Winterflyer
Informationen zum Winterdienst
Bauverwaltung - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen
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Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
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Informationen zum Winterdienst
Winterflyer ab 2022-11
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice
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Hausanschrift
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Rathausplatz 3-5
Postfach 260
22871 Wedel
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
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Informationen zum Winterdienst
Winterflyer ab 2022-11
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Hinweise für Wedel: Winterdienst
- Straßenreinigungs- und -gebührensatzung
- Straßenreinigungs- und -gebührensatzung
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein