Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Hinweise für Scharbeutz: Winterdienst

    Von dem Recht der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf die Anlieger hat die Gemeinde Scharbeutz per Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht und die Straßen in 3 Reinigungsklassen eingeteilt. Bei allen Reinigungsklassen wurde die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen an die Anlieger übertragen.   

    Gemäß der Reinigungsklasse 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz sind die Anwohner dieser Straßen verpflichtet, auch die Fahrbahnen von Schnee und Glätte zu beseitigen.  

    Bei den Straßen die der Reinigungsklasse 2 zugeordnet sind, ist die Gemeinde für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen verantwortlich.

    Hinweis:
    Für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die dazugehörigen Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortslagen ist die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz zuständig.

    Von dem Recht der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf die Anlieger hat die Gemeinde Scharbeutz per Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht und die Straßen in 3 Reinigungsklassen eingeteilt. Bei allen Reinigungsklassen wurde die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen an die Anlieger übertragen.   

    Gemäß der Reinigungsklasse 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz sind die Anwohner dieser Straßen verpflichtet, auch die Fahrbahnen von Schnee und Glätte zu beseitigen.  

    Bei den Straßen die der Reinigungsklasse 2 zugeordnet sind, ist die Gemeinde für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen verantwortlich.

    Hinweis:
    Für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die dazugehörigen Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortslagen ist die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Scharbeutz - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Bürgerhaus 2

    23683 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Kontakt

    E-Mail: info@gemeinde-scharbeutz.de

    Telefon Festnetz: 04503 7709-0

    Fax: 04503 7709-87

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2021

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Bauhof

    Beschreibung

    !!! KEIN WERTSTOFFHOF !!!   

    Zugangsbemerkung Behörde:
    !!! KEIN WERTSTOFFHOF !!!  

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr. Gildemeister-Straße 6-8

    23684 Scharbeutz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten wie angegeben, darüber hinaus nach telefonischer Absprache Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 07:00 bis 12:00 Uhr  Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04503 7709-630

    Fax: 04503 7709-99630

    Telefon mobil: 0151 14860904

    E-Mail: bauhof@gemeinde-scharbeutz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2021

    Technisch geändert am 14.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020