Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Hinweise für Scharbeutz: Winterdienst
Von dem Recht der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf die Anlieger hat die Gemeinde Scharbeutz per Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht und die Straßen in 3 Reinigungsklassen eingeteilt. Bei allen Reinigungsklassen wurde die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen an die Anlieger übertragen.
Gemäß der Reinigungsklasse 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz sind die Anwohner dieser Straßen verpflichtet, auch die Fahrbahnen von Schnee und Glätte zu beseitigen.
Bei den Straßen die der Reinigungsklasse 2 zugeordnet sind, ist die Gemeinde für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen verantwortlich.
Hinweis:
Für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die dazugehörigen Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortslagen ist die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz zuständig.
Von dem Recht der Übertragung der Räum- und Streupflichten auf die Anlieger hat die Gemeinde Scharbeutz per Straßenreinigungssatzung Gebrauch gemacht und die Straßen in 3 Reinigungsklassen eingeteilt. Bei allen Reinigungsklassen wurde die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen an die Anlieger übertragen.
Gemäß der Reinigungsklasse 1 der Anlage zu § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz sind die Anwohner dieser Straßen verpflichtet, auch die Fahrbahnen von Schnee und Glätte zu beseitigen.
Bei den Straßen die der Reinigungsklasse 2 zugeordnet sind, ist die Gemeinde für die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Fahrbahnen verantwortlich.
Hinweis:
Für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie die dazugehörigen Geh- und Radwege außerhalb geschlossener Ortslagen ist die Autobahn- und Straßenmeisterei Scharbeutz zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Scharbeutz - Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr 
Kontakt
Bauhof
Beschreibung
Zugangsbemerkung Behörde:
!!! KEIN WERTSTOFFHOF !!!
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten wie angegeben, darüber hinaus nach telefonischer Absprache Montag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Dienstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Mittwoch: von 08:30 bis 12:30 Uhr  Donnerstag: von 08:30 bis 12:30 Uhr  und 14:00 bis 18:00 Uhr  Freitag: von 07:00 bis 12:00 Uhr  Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 04503 7709-630
Fax: 04503 7709-99630
Telefon mobil: 0151 14860904
E-Mail: bauhof@gemeinde-scharbeutz.de
Kontaktperson
Herr Rainer Dohms
Telefon Festnetz: 04503 7709-630
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein