Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Schwartau - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 15

    23611 Bad Schwartau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1462

    23603 Bad Schwartau

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:45 Uhr Dienstag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 2000-2020

    Telefon Festnetz: +49 451 2000-0

    E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English