Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Sylt - Fachdienst 4.4 Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auf dem Gelände
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
Linie:- Bus: Linie: 4
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04651 851660
Internet
Weitere Informationen
Ihre Anregungen, Beschwerden und Hinweise nehmen wir gerne direkt unter https://gemeinde-sylt.mängelmelder.de/#pageid=1 entgegen.
In unserem Mängelmelder können Sie direkt den Bearbeitungsstand verfolgen.
Stichwörter
Bauhof
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein