Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Sylt - Fachdienst 4.4 Bauhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnweg 29

    25980 Sylt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Auf dem Gelände
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPV - Bus - Haltestelle: "Bahnweg/Inselverwaltung"
      Linie:
      • Bus: Linie: 4

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04651 851660

    E-Mail: bjoern.christiansen@gemeinde-sylt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ihre Anregungen, Beschwerden und Hinweise nehmen wir gerne direkt unter https://gemeinde-sylt.mängelmelder.de/#pageid=1 entgegen.

    In unserem Mängelmelder können Sie direkt den Bearbeitungsstand verfolgen.

    Stichwörter

    Bauhof

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English