Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Stadt Ratzeburg - Ratzeburger Wirtschaftsbetriebe
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Empfang / Bürgerbüro Mo. - Mi.    8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Do.            8:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Fr.             8:00 - 12:00 Uhr  alle anderen Ämter: Mo. - Fr.   8:00 - 12:00 Uhr Do.         14:30 - 16:00 Uhr Hinweis (nach 16:00 Uhr nur mit Terminreservierung)
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 8000-880
Stadt Ratzeburg - Städtischer Bauhof
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 12:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi. 07:00 Uhr - 13:00 Uhr Fr. 07:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein