Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Malmöstraße 22

    23560 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Malmöstraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Rigastraße
      Linie:
      • Bus: Linie 15

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 451 70760710

    Telefon Festnetz: +49 451 707600

    E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfall, Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Altkleider, Altkleiderbox, Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altpapier, Anschluss, Bauabfälle, Bauen, Baum- und Strauchschnitt, Baumschnitt, Bauschutt, Behinderten WC-Schlüssel, Besuch der Deponie, Bettgestell, Biotonne, Braune Tonne, Container, Containerstandplatz, Eis, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Elektroschrott, Entsorgung, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Entwässerung, Schmutzwasser, Farben, Gartenabfälle, Gartensprengwasser, Gebührenerstattung, Gehwege, Gelb, gelbe Säcke, gelber Sack, Glätte, Grundstückseigentümer, Grünschnitt, Gully, Gullydeckel, Handys, Haushaltsreiniger, Hausmüll, Heckenschnitt, Kanal, Kanalisation, Kanalnetz, Klärwerke, Kompostierungswerk, Kompostierungswerk, Führungen, Kühlgeräte, Lacke, Laub, Laubentsorgung, Leitungen, Leuchtstoffröhren, Mischwasser, Mülltonne, Nebenzähler, öffentliche Toiletten, Papierbehälter, Pfütze, Räum- und Streupflicht, Recyclinghof, Recyclinghöfe, Regenwasser, Regenwasserleitungen, Reinigung der Abfallbehälter, Reinigungspflicht, Restabfall, Restabfalltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonne, Restmülltonnen, Sammelbehälter, Schadstoffe, Schnee, Schrank, Servicemobil, Sonderabfälle, Sondermüll, Sperrmüll, Straßen, Straßenreinigung, Straßenreinigungssatzung, Strauchschnitt, Streupflicht, Stuhl, Tag der offenen Tür, Tannenbaum abfuhr, Tisch, Toilette, Toiletten, Toiletten für Behinderte, Toiletten für Menschen mit Behinderung, Umzug, verstopfte Abwasserleitung, Verstopfung, Wasser auf Straße, WC für Behinderte, Weihnachten, Weihnachtsbaum abfuhr, Wertstoffcontainer, Wertstoffentsorgung, Wertstoffhof, Winterdienst

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Kosten

    Hinweise für Lübeck

    Die Gebühr richtet sich nach den Reinigungsklassen 0-6 (siehe Formulare): Gebühr ab 1.24 EUR bis 105.16 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de