Räum- und Streupflicht Sicherstellung
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Ansprechpartner
Entsorgungsbetriebe Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Malmöstraße
Gebühren: nein
Bushaltestelle Rigastraße
Bus: Linie 15
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr  Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00  - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 707600
Fax: +49 451 70760710
E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de
De-Mail: info@luebeck.de-mail.de
Internet
Stichwörter
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Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Kosten
Hinweise für Lübeck: Winterdienst
Die Gebühr richtet sich nach den Reinigungsklassen 0-6 (siehe Formulare): Gebühr ab 1.24 EUR bis 105.16 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Lübeck
Die Gebühr richtet sich nach den Reinigungsklassen 0-6 (siehe Formulare): Gebühr ab 1.24 EUR bis 105.16 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein