Winterdienst
Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.
Beschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.
Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.
Gemäß der Kieler Straßenreinigungssatzung wird den Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke für alle Straßen die Pflicht übertragen, auf den Gehwegen in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Mehr Einzelheiten finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen".
Für die öffentliche Schneeräumung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) im Einsatz. Hier beseitigt er täglich Schnee und Eis in der Zeit von etwa 6 bis 20 Uhr:
- Fahrbahnen der Straßen
- Radwege
- Fußgängerüberwege
- Öffentliche Plätze
- Busspuren
- Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind
Zwischen 20 und 6 Uhr findet in Kiel grundsätzlich kein städtischer Schneeräum- und Streudienst statt.
Informationen zu witterungsbedingten Schulausfällen finden Sie über die Winter-Hotline des Landes Schleswig-Holstein.
- Ausführliche Hinweise zum Winterdienst
- Über die Pflichten als Grundstückseigentümer*in im Winterdienst informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel
- Winter-Hotline des Landes Schleswig-Holstein informiert über Unterrichtsausfall
Gemäß der Kieler Straßenreinigungssatzung wird den Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke für alle Straßen die Pflicht übertragen, auf den Gehwegen in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Mehr Einzelheiten finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen".
Für die öffentliche Schneeräumung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) im Einsatz. Hier beseitigt er täglich Schnee und Eis in der Zeit von etwa 6 bis 20 Uhr:
- Fahrbahnen der Straßen
- Radwege
- Fußgängerüberwege
- Öffentliche Plätze
- Busspuren
- Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind
Zwischen 20 und 6 Uhr findet in Kiel grundsätzlich kein städtischer Schneeräum- und Streudienst statt.
Informationen zu witterungsbedingten Schulausfällen finden Sie über die Winter-Hotline des Landes Schleswig-Holstein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.
Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.
Winterdiensttelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK): 0431/5854-0 oder
ABK Kundenzentrum Telefon: +49 431 2207810
Winterdienstkontrolle
Sollte der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen werden, und durch diese Nichtleistung eine Gefahr entstehen (Eiszapfen am Haus, Gefahr von Dachlawinen, extremes Glatteis auf den zu räumenden Fusswegen u. ä.) ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel (allgemeine Gefahrenabwehr) zu informieren.
Winterdiensttelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK): 0431/5854-0 oder
ABK Kundenzentrum Telefon: +49 431 2207810
Winterdienstkontrolle
Sollte der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen werden, und durch diese Nichtleistung eine Gefahr entstehen (Eiszapfen am Haus, Gefahr von Dachlawinen, extremes Glatteis auf den zu räumenden Fusswegen u. ä.) ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel (allgemeine Gefahrenabwehr) zu informieren.
Ansprechpartner
Ordnungsamt, Kommunaler Ordnungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 901-2079
E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
Aktuelles
Das Nachhaltigkeitszentrum ist eine Einrichtung der Landeshauptstadt Kiel, koordiniert durch das Umweltschutzamt, in Kooperation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) und dem Klimaforum. Das ABK Kundenzentrum  ist zuständig für diverse Beratungen und Serviceangebote zum Thema Abfall. Eine genaue Auflistung der Zuständigkeiten sowie den Kontakt finden Sie weiter unten aufgelistet. Die Umweltberatung  des Umweltschutzamtes der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für:  Nachhaltig und fair einkaufen und leben Klimagerecht und gentechnikfrei ernähren Umweltfreundlich mobil Naturnah gärtnern Schadstoffarm wohnen Energie und Wasser sparen Beratung und Vernetzung für nachhaltige Projekte und nachhaltiges Engagement Das Klimaforum , ein Zusammenschluss lokaler Initiativen, ist eine Anlaufstelle für Informationen, Beratung und Veranstaltungen rund um den Klimaschutz.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum) Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)  Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:  Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr  Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr  Persönliche Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr  Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet  Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr. Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist von  Mittwoch, 29.01. bis Freitag, 31.01.25 wegen Ausbesserungsarbeiten geschlossen . Generell  geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.  Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).  
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallbetrieb, Abfallentsorgungsamt, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.
§ 7 (1) Kieler Straßenreinigungssatzung
§ 7 (1) Kieler Straßenreinigungssatzung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.
Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee und Eis beseitigen, und zwar auf den an ihr Grundstück anliegenden
- Gehwegen (Bürgersteige, Treppenanlagen, Verbindungswege),
- gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen,
- begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
- auf einem den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn sowie in
- Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind
Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden, beispielsweise Sand. Tipp: Achten Sie auf Produkte mit dem "Blauer Engel"-Zeichen.
Ausnahme:
Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.
Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch schneit. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden. Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.
Eis/Glatteis muss werktags bis 08:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr in einer Breite von mind. 1,50 m beseitigt werden. Neugebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden. Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20:00 Uhr.
Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee und Eis beseitigen, und zwar auf den an ihr Grundstück anliegenden
- Gehwegen (Bürgersteige, Treppenanlagen, Verbindungswege),
- gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen,
- begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
- auf einem den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn sowie in
- Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind
Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden, beispielsweise Sand. Tipp: Achten Sie auf Produkte mit dem "Blauer Engel"-Zeichen.
Ausnahme:
Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.
Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch schneit. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden. Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.
Eis/Glatteis muss werktags bis 08:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr in einer Breite von mind. 1,50 m beseitigt werden. Neugebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden. Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20:00 Uhr.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein