Räum- und Streupflicht Sicherstellung

    Winterdienst

    Der Winterdienst hat grundsätzlich sicherzustellen, dass auch bei Glätte und Schnee die Straßen, Radwege und Gehwege sicher befahrbar / begehbar sind.

    Beschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen, Radwege und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

    Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.

    Gemäß der Kieler Straßenreinigungssatzung wird den Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke für alle Straßen die Pflicht übertragen, auf den Gehwegen in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Mehr Einzelheiten finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen".

    Für die öffentliche Schneeräumung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) im Einsatz. Hier beseitigt er täglich Schnee und Eis in der Zeit von etwa 6 bis 20 Uhr:

    • Fahrbahnen der Straßen
    • Radwege
    • Fußgängerüberwege
    • Öffentliche Plätze
    • Busspuren
    • Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind

    Zwischen 20 und 6 Uhr findet in Kiel grundsätzlich kein städtischer Schneeräum- und Streudienst statt.

    Informationen zu witterungsbedingten Schulausfällen finden Sie über die Winter-Hotline des Landes Schleswig-Holstein.

    Gemäß der Kieler Straßenreinigungssatzung wird den Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke für alle Straßen die Pflicht übertragen, auf den Gehwegen in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Mehr Einzelheiten finden Sie unter "Was sollte ich noch wissen".

    Für die öffentliche Schneeräumung ist der Abfallwirtschaftsbetrieb (ABK) im Einsatz. Hier beseitigt er täglich Schnee und Eis in der Zeit von etwa 6 bis 20 Uhr:

    • Fahrbahnen der Straßen
    • Radwege
    • Fußgängerüberwege
    • Öffentliche Plätze
    • Busspuren
    • Bushaltestellen, die durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind

    Zwischen 20 und 6 Uhr findet in Kiel grundsätzlich kein städtischer Schneeräum- und Streudienst statt.

    Informationen zu witterungsbedingten Schulausfällen finden Sie über die Winter-Hotline des Landes Schleswig-Holstein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Die Räum- und Streupflicht kann durch Satzung der Gemeinden, Ämter oder Städte auf die Anwohner/innen übertragen werden.

    Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.

    Winterdiensttelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK): 0431/5854-0 oder
    ABK Kundenzentrum Telefon: +49 431 2207810

    Winterdienstkontrolle
    Sollte der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen werden, und durch diese Nichtleistung eine Gefahr entstehen (Eiszapfen am Haus, Gefahr von Dachlawinen, extremes Glatteis auf den zu räumenden Fusswegen u. ä.) ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel (allgemeine Gefahrenabwehr) zu informieren.

    Winterdiensttelefon des Abfallwirtschaftsbetriebes Kiel (ABK): 0431/5854-0 oder
    ABK Kundenzentrum Telefon: +49 431 2207810

    Winterdienstkontrolle
    Sollte der Schneeräumpflicht nicht nachgekommen werden, und durch diese Nichtleistung eine Gefahr entstehen (Eiszapfen am Haus, Gefahr von Dachlawinen, extremes Glatteis auf den zu räumenden Fusswegen u. ä.) ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel (allgemeine Gefahrenabwehr) zu informieren.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Kommunaler Ordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfenstraße 30

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 901-2079

    E-Mail: ordnungsdienst@kiel.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.03.2022

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)

    Aktuelles

    Das Nachhaltigkeitszentrum ist eine Einrichtung der Landeshauptstadt Kiel, koordiniert durch das Umweltschutzamt, in Kooperation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) und dem Klimaforum. Das ABK Kundenzentrum  ist zuständig für diverse Beratungen und Serviceangebote zum Thema Abfall. Eine genaue Auflistung der Zuständigkeiten sowie den Kontakt finden Sie weiter unten aufgelistet. Die Umweltberatung  des Umweltschutzamtes der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für:  Nachhaltig und fair einkaufen und leben Klimagerecht und gentechnikfrei ernähren Umweltfreundlich mobil Naturnah gärtnern Schadstoffarm wohnen Energie und Wasser sparen Beratung und Vernetzung für nachhaltige Projekte und nachhaltiges Engagement Das Klimaforum , ein Zusammenschluss lokaler Initiativen, ist eine Anlaufstelle für Informationen, Beratung und Veranstaltungen rund um den Klimaschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 2

    24103 Kiel

    Öffnungszeiten

    Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum) Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)  Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2023

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Daimlerstraße 2

    24109 Kiel

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonische Sprechzeiten:  Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr  Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr  Persönliche Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr  Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet  Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr. Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist von  Mittwoch, 29.01. bis Freitag, 31.01.25 wegen Ausbesserungsarbeiten geschlossen . Generell  geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.  Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 5854-0

    Fax: +49 431 5854-135

    E-Mail: service@abki.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallbetrieb, Abfallentsorgungsamt, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2009

    Technisch geändert am 24.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
    • §§ 10, 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

    Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.

    § 7 (1) Kieler Straßenreinigungssatzung

    § 7 (1) Kieler Straßenreinigungssatzung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kiel: Eiszapfen, Dachlawinen etc.

    Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee und Eis beseitigen, und zwar auf den an ihr Grundstück anliegenden

    • Gehwegen (Bürgersteige, Treppenanlagen, Verbindungswege),
    • gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen,
    • begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
    • auf einem den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn sowie in
    • Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind

    Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden, beispielsweise Sand. Tipp: Achten Sie auf Produkte mit dem "Blauer Engel"-Zeichen.
    Ausnahme:
    Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.

    Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.

    Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch schneit. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden. Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.

    Eis/Glatteis muss werktags bis 08:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr in einer Breite von mind. 1,50 m beseitigt werden. Neugebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden. Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20:00 Uhr.

    Auch Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen Schnee und Eis beseitigen, und zwar auf den an ihr Grundstück anliegenden

    • Gehwegen (Bürgersteige, Treppenanlagen, Verbindungswege),
    • gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen,
    • begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt, oder
    • auf einem den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechenden Streifen der Fahrbahn sowie in
    • Bushaltestellenbereichen und Fahrgastunterständen, die nicht durch einen Radweg vom Gehweg getrennt sind

    Es dürfen grundsätzlich nur abstumpfende, salzfreie Streumittel eingesetzt werden, beispielsweise Sand. Tipp: Achten Sie auf Produkte mit dem "Blauer Engel"-Zeichen.
    Ausnahme:
    Bei Eisregen darf auch Streusalz ausgebracht werden. Ebenso, wenn sich auf Treppen, Rampen, starken Gefäll- und Steigungsstrecken sowie Brückenauf- und -abgängen Glatteis gebildet hat.

    Kann der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden, muss eine andere geeignete Person oder Firma beauftragt werden.

    Schnee muss an jedem Wochentag bis 9.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 m geräumt werden, auch wenn es noch schneit. Nach jedem neuen Schneefall muss der Schnee innerhalb einer Stunde wieder geräumt werden. Unebenheiten, die durch festgetretenen Schnee entstanden sind, müssen so oft wie erforderlich unverzüglich beseitigt werden. Die Schneeräumpflicht endet grundsätzlich um 20.00 Uhr.

    Eis/Glatteis muss werktags bis 08:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr in einer Breite von mind. 1,50 m beseitigt werden. Neugebildetes Glatteis muss so oft wie nötig unverzüglich beseitigt werden. Die Eisbeseitigungspflicht endet grundsätzlich um 20:00 Uhr.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020