Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Beschreibung

    Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
    Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

    Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

    • Name der Werkstatt,
    • Anschrift der Werkstatt,
    • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
    • Gültigkeitsdauer.

    Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.

    Ansprechpartner

    Kreis Steinburg - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlstraße 13

    25524 Itzehoe

    Postanschrift

    Viktoriastraße 16-18

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Montag, Dienstag und Donnerstag Nachmittag nur Termin und A-Wartemarke.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4821 69500

    Fax: +49 4821 699500

    E-Mail: zulassungsbehoerde@steinburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Kreis Steinburg - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Karlstraße 13

    25524 Itzehoe

    Postanschrift

    Viktoriastraße 16-18

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
    • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
    • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020