Werkstattkarte Erteilung

    Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

    Beschreibung

    Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
    Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

    Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

    • Name der Werkstatt,
    • Anschrift der Werkstatt,
    • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
    • Gültigkeitsdauer.

    Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

    Zuständigkeit

    An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 6

    25813 Husum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-210

    Fax: 04841 67-484

    E-Mail: verkehrsabteilung@nordfriesland.de

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
    • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
    • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
    • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.

    Formulare

    Hinweise für Nordfriesland: Kfz: Werkstattkarte

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de