Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst Planung und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Frau Meincke
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Trittau
E-Mail: L.Meincke@Trittau.de
Fax: 04154 807975
Telefon Festnetz: 04154 807965
Frau Spoth
Zuständig für
- Sonstiges: amtsangehörige Gemeinden
Fax: 04154 807975
Telefon Festnetz: 04154 807966
E-Mail: I.Spoth@Trittau.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein