Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Bargteheide-Land - Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: 04532 4045-0
E-Mail: info@bargteheide-land.de
Kontaktperson
Herr Thore Thomsen
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein