Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Großhansdorf - Amt 60 - Bau- und Umweltamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag       09:00 - 12:00 Uhr und  14:00 - 16:00 Uhr Dienstag     09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch     07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr Für den Donnerstag werden keine Termine benötigt. Freitag geschlossen Hinweis: Terminvergabe telefonisch oder über die Online-Terminvergabe möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein