Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
22885 Barsbüttel
Kontaktperson
Herr Jens-Peter Dahl (Sachbearbeiter Bauwesen)
Telefon Festnetz: 040 67072-421
Fax: 040 67072-105
Frau Juliane Büttner (Stadtplanerin)
Telefon Festnetz: 040 67072-424
Fax: 040 67072-105
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein