Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Krempermarsch - Bauamt
Aktuelles
Die Satzungen der jeweiligen Gemeinden finden Sie auf unserer Homepage unter Ortsrecht.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Ladesäule für E-Autos
Anzahl: 2
Gebühren: ja
Parkplatz: null
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mi. Geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04824 38900(Telefonzentrale)
Fax: 04824 389010
E-Mail: info@amt-krempermarsch.landsh.de(Funktionspostfach Bauamt)
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein