Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Boostedt-Rickling - A02.4 Bauverwaltung, Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr * Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Mittwoch keine Besuchszeit!
Kontaktperson
Frau Claudia Böttger (Sachbeabeiterin)
Frau Kaja Paffendorf (Sachbearbeiterin)
Amt Boostedt-Rickling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr * Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr * Mittwoch keine Besuchszeit!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Böttger
Frau Kaja Paffendorf
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Dauerauftrag, SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Rechnung, Lastschriftverfahren, Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE09 2139 0008 0002 5880 80
BIC: GENODEF1NSH
Bankinstitut: VR Bank zwischen den Meeren eG
Amt Boostedt-Rickling
Empfänger: Amt Boostedt-Rickling
IBAN: DE12 2305 1030 0000 7032 22
BIC: NOLADEF1SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein