Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt 3.1 - Stadtplanung, Liegenschaften, Gebäudeservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Rathaus: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag Öffnungszeiten Standesamt: 08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch geschlossen 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige nach Terminvereinbarung Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Ute Heldt Leal
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein