Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 8:30 - 12:00 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr; 15:00 - 18:00 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontaktperson
Sarah Kapplusch (Leitung Fachdienst IV)
Stichwörter
Akteneinsicht Baugenehmigung, Bauaktenarchiv, Entwässerung, Schmutzwasser, Städtebauförderung, Straßenbau Verkehrsstraßen Fußwege Gehwege Radwege Radfahrbahnen Fahrbahn Straßenabläufe Gullys, Verzichtserklärung gemeindliches Vorkaufsrecht
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein