Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung
Amt Eidertal - Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Planen und Umwelt
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Hausanschrift
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Mo, Di, Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 7.00 - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein