Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung

    Veränderungssperren

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

    Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

    • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
    • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

    Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Schlei-Ostsee - Der Amtsdirektor

    Adresse

    Hausanschrift

    Holm 13

    24340 Eckernförde

    Öffnungszeiten

    montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4351 7379-0

    Fax: +49 4351 7379-190

    E-Mail: mail@amt-schlei-ostsee.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English