• Heidgraben (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung

Veränderungssperren

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

Beschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Hochbau / Liegenschaften

Adresse

Hausanschrift

Wedeler Chaussee 21

25492 Heist

Version

Technisch erstellt am 14.06.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Amt Geest und Marsch Südholstein - Planung

Adresse

Hausanschrift

Wedeler Chaussee 21

25492 Heist

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Version

Technisch erstellt am 18.01.2024

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Handlungsgrundlage(n)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020