Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt für Stadtentwicklung und Umwelt / Stadtplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen! Bürgerbüro Online-Termine im Bürgerbüro
Kontakt
Kontaktperson
Frau Blunk
Telefon Festnetz: +49 4121 231341
N. N.
Frau Grasedyck-Kern
Telefon Festnetz: +49 4121 231370
Frau Ketels
Telefon Festnetz: +49 4121 231463
Herr Landahl
Telefon Festnetz: +49 4121 231304
Frau Range-Tams
Telefon Festnetz: +49 4121 231329
Herr Thelo
Telefon Festnetz: +49 4121 231582
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein