Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung

    Veränderungssperren

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

    Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

    • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
    • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

    Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Lensahn - Fachbereich 3 Ordnungs- und Planungsamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1260

    23735 Lensahn

    Hausanschrift

    Eutiner Straße 2

    23738 Lensahn

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Terminabsprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04363 508-0

    Fax: 04363 508-47

    E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de