Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Timmendorfer Strand - Der Bürgermeister
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1106
23661 Timmendorfer Strand
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten sind auch Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
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Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 2 Ordnung, Bildung, Sport und Familienangelegenheiten
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Gemeinde Timmendorfer Strand - Fachbereich 3 Tourismus, Bauen, Umwelt und Immobilien
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Kontaktperson
Frau Sarah Fick
Frau Mareike Knoop
Frau Sybille Suske
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Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein