Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
* Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr * Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * geschlossen * Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr * Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marika Blank
Telefon Festnetz: +49 4562 69205
E-Mail: m.blank@groemitz.landsh.de
Frau Nicole Gardlo
Telefon Festnetz: +49 4562 69251
E-Mail: n.gardlo@groemitz.landsh.de
Herr Carsten Stein
Telefon Festnetz: +49 4562 69250
E-Mail: c.stein@groemitz.landsh.de
Herr Morten Maßmann
E-Mail: M.Massmann@groemitz.landsh.de
Herr Sven Sindt
Telefon Festnetz: +49 4562 69255
E-Mail: s.sindt@groemitz.landsh.de
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein