Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Sandesneben-Nusse - Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sülflohn
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Telefon Festnetz: 04536 1500-207
Fax: 04536 1500-500
E-Mail: suelflohn@amt-sn.de
Herr Rexin
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Telefon Festnetz: 04536 1500-208
Fax: 04536 1500-500
E-Mail: rexin@amt-sn.de
Internet
Amt Sandesneben-Nusse - Bauleitplanung
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Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
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Frau Sülflohn
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Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Fax: 04536 1500-500
Telefon Festnetz: 04536 1500-207
E-Mail: suelflohn@amt-sn.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein