Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung
Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Schwarzenbek-Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag: -geschlossen-
Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Termine nach vorheriger Terminvereinbarung.
Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein