Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung

    Veränderungssperren

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

    Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

    • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
    • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

    Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Marne-Nordsee - Fachdienst 400 Ordnung, Umwelt, Verkehr, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Kirchhof 4 - 5

    25709 Marne

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Mittwoch und Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Bürgerbüro Friedrichskoog: Montag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: + 49 4851 9596-41

    E-Mail: ordnungsamt@amt-marne-nordsee.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Marne-Nordsee

    Empfänger: Amtskasse Marne-Nordsee

    IBAN: DE16 2225 0020 0000 0002 80

    BIC: HSHNDEH1

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English