Veränderungssperre - zur Sicherung von Planungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz Festlegung

    Veränderungssperren

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).

    Beschreibung

    Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

    Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

    • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
    • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

    Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Amt Burg-St. Michaelisdonn - Der Amtsvorsteher

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzmarkt 7

    25712 Burg (Dithmarschen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04825 9305-0

    Fax: 04825 9305-40

    E-Mail: amt@burg-st-michaelisdonn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English