Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 Planung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag : 08.30 - 12.00 Uhr Montag 14.00 - 16.30 Uhr und Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: planung@stadt-brunsbuettel.de
Kontaktperson
Frau Christina März (Fachdienstleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +494852 391 262
Frau Stephanie Klein
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +494852 391 260
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein