Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Stadtplanung und Erschließung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle am Großflecken
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag auch 14:00 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bebauungsplan, Bebauungspläne, Bebauungsplanung, Erschließung, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Flächennutzungsplanung, Flächenutzungsplan, Landschaftsplanung, Städtebauförderung, Stadtentwicklung
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein