Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
Beschreibung
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:
- bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
- Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stadtplanungsamt, Veränderungssperren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 13:00 Uhr Dienstag 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2687
Weitere Informationen
Plankammer (Einsichtnahme der Bauleitpläne) und öffentliche Auslegungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung:
Rathaus 4. Obergeschoss Schaukästen und Z 462a Tel. +49 431 901-2696
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein